immo-von-privat.de

Kompendium zur eigenständigen immo-Vermarktung selbstgenutzter 1- oder 2-Familienhäuser, sowie Eigentumswohnungen

Sie haben  Fragen? 

Gerne sind wir Ihnen in  Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie behilflich.
Siehe dazu unsere Peisliste.

Hinsichtlich rechtlicher  Fragen, wenden  Sie sich  bitte an die jeweils zuständigen Stellen. 
Im Falle baulicher Änderungen oder zu ändernder Fächen-Nutzung, wäre dies das zuständige Bauamt. 
Im Falle der Übereignung der  Notar 
und ansonsten ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.