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Hinsichtlich rechtlicher Fragen, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Stellen.
Im Falle baulicher Änderungen oder zu ändernder Fächen-Nutzung, wäre dies das zuständige Bauamt.
Im Falle der Übereignung der Notar
und ansonsten ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.