Der Besichtigungstermin - ein paar Kleinigkeiten, die Sie beachten sollten!
Wird der Hausherr zum Verkäufer?
Nein, sondern zum geschätzten Informanten! Ein Haus zu kaufen ist nicht so wie eben mal zum Bäcker geh`n. Für viele ist es eine einmalige Angelegenheit und da sind fundierte Informationen häufig wichtiger, als nur der Preis. Fragen nicht nur zum Objekt, sondern auch zur Infrastruktur, zum Umfeld - zur Nachbarschaft etc. Wer könnte das alles besser beantworten als der Hausherr selbst?
So bereiten Sie die Besichtigung vor:
(gilt auch bei einer Vermarktung durch Vermittler)
> Der Hausherr ist ordentlich gekleidet, im Haus herrscht Ruhe.
> Das Objekt ist gut gelüftet.
> Der Eingangsbereich ist frei von Stolperfallen und frisch gefegt. Der Briefkasten und die Klingelanlage sind gereinigt.
> Der Aussenbereich ist frei von unnützen Gegenständen, die Hecke geschnitten, das Gartentor quietscht und klemmt nicht.
> Alle Innenräume sind sauber und aufgeräumt, das Mobiliar und die Fensterbänke staubfrei.
> Die Besichtigung erfolgt grundsätzlich bei Tageslicht. Alle Beleuchtungskörper funktionieren, die Beleuchtung ist überall möglichst hell.
> Eine starke Taschenlampe oder ein LED-Strahler helfen bei der Beurteilung von Bühnen- oder Keller-Nieschen. Für die Grundbeleuchtung gilt auch hier: Kein Schummerlicht!!
> Bad und WC sind frisch geputzt und frei von persönlichen Gegenständen. Kämme, Zahnbürsten, Pflegeartikel etc. werden vorübergehend entfernt!
> Der Energie-Ausweis ist griffbereit und kann auf Verlangen unmittelbar zur Einsicht überreicht werden.
> Schummeln gilt nicht!!! Grundsätzlich kauft der Käufer eine Immobilie wie gesehen. Aber es gibt Grenzen: Altersuntypische Mängel wie z.B. Holzwurm oder besonders großflächigen Feuchtigkeitseindrang oder Schimmelbefall, nicht überstreichen oder sonstwie verkleiden! Solche gravierenden Mängel dürfen nicht verschwiegen werden, sonst droht eine Klage wegen "arglistig verschwiegener Mängel".
Vermittler verschweigen bei Besichtigungen bisweilen solche Mängel. Dies entbindet den Verkäufer aber nicht von seiner Verpflichtung zur Klarstellung! Die Haftung liegt auch nach dem Verkauf noch 5 Jahre lang allein beim Verkäufer! Er kann diese nicht auf den Vermittler abwälzen.
> Also von Anfang an gilt: Ehrlichkeit. Der Notar wird den Verkäufer im Zuge der Beurkundung ohnehin zur Kenntnis solcher Mängel befragen und die Antwort im Kaufvertrag festhalten. Dies gilt auch für Baumassnahmen, die schon vor Jahren zur Behebung solcher Schäden durchgeführt wurden!! Nachweis mit Rechnung der ausführenden Firma in den Kaufvertrag mit aufnehmen.
> Alterstypische Mängel hingegen sind im Angebotspreis bereits berücksichtigt!! Solche Mängel müssen nicht besonders erwähnt werden und diese begründen auch keinen Preisnachlass!
Zum Schluss: Bei Kaufinteresse die Kontaktdaten und einen Rückruftermin des Interessenten notieren. Werden diese verweigert oder schwammig mit "wir melden uns wieder" oder ähnlich beantwortet, besteht in der Regel auch kein echtes Interesse daran, das Angebot weiter in Kaufabsicht zu verfolgen. Bestenfalls wird er warten, bis der Preis zurückgenommen wird. Macht nix! Ein weiterer Interessent wird sich in Kürze melden.
| Schon mit der ersten Anzeige gilt: Auch ohne anstehenden Besichtigungstermin sollte sich der Frontbereich des Hauses sauber und gepflegt präsentieren. Viele Interessenten fahren schon nach dem ersten Telefonat die verschiedenen Angebote ab und verschaffen sich einen ersten Eindruck aus dem Auto heraus.
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