Der Besichtigungstermin...
... ein paar Kleinigkeiten, die Sie beachten sollten!
Wird der Hausherr zum Verkäufer?
Nein, sondern zum geschätzten Informanten! . Für viele ist es eine einmalige Angelegenheit und damit sind glaubhafte Informationen für den Käufer häufig wichtiger, als nur der Preis. Fragen nicht nur zum Objekt, sondern auch zur Infrastruktur, zum Umfeld - zur Nachbarschaft etc. Wer könnte das alles besser beantworten als der Hausherr selbst?
So bereiten Sie die Besichtigung vor:
(gilt auch bei einer Vermarktung durch Vermittler)
> Der Hausherr ist ordentlich gekleidet, im Haus herrscht Ruhe.
> Das Objekt ist gut gelüftet und nicht zu warm oder zu kalt.
> Der Eingangsbereich ist frei von Stolperfallen und frisch gereinigt. So wie der Briefkasten und die Klingelanlage.
> Der Aussenbereich ist frei von unnützen Gegenständen, die Hecke geschnitten, das Gartentor quietscht und klemmt nicht.
> Alle Innenräume sind sauber und aufgeräumt, das Mobiliar und die Fensterbänke staubfrei.
> Die Besichtigung erfolgt grundsätzlich bei Tageslicht!! Alle Beleuchtungskörper funktionieren und sind überall möglichst hell.
> Eine starke Taschenlampe oder ein LED-Strahler helfen bei der Beurteilung von Bühnen- oder Keller-Nieschen. Für die Grundbeleuchtung gilt auch hier: Kein Schummerlicht!!
> Bad und WC sind frisch geputzt, frei von persönlichen Gegenständen. Schampoo, Kämme, Zahnbürsten, Pflegeartikel etc. werden vorübergehend entfernt.
> Der Energie-Ausweis ist griffbereit und kann auf Verlangen unmittelbar zur Einsicht überreicht werden.
> Schummeln gilt nicht!!! Grundsätzlich kauft der Käufer eine Immobilie wie gesehen. Aber es gibt Grenzen: Altersuntypische Mängel wie z.B. Holzwurm oder besonders großflächiger Feuchtigkeitseindrang bzw. Schimmelbefall, nicht überstreichen !! Oder sonstwie verkleiden! Solche gravierenden Mängel dürfen nicht verschwiegen werden, sonst droht später eine Klage wegen "arglistig verschwiegener Mängel". Auch dann, wenn der Schaden nicht gleich entdeckt wird. Also: Ehrlich bleiben!!
Auch Vermittler verschweigen bei Besichtigungen bisweilen solche Mängel. Dies entbindet den Verkäufer aber nicht von seiner Verpflichtung zur Kenntnis an den Käufer. Die Haftung bleibt noch 5 Jahre lang allein beim Verkäufer!
> Also von Anfang an gilt: Ehrlichkeit. Zumal der Notar den Verkäufer ohnehin zur Kenntnis solcher Mängel befragen wird. Dies gilt auch für Massnahmen, die schon früher zur Behebung solcher Schäden durchgeführt wurden!! Nachweis mit Rechnung der ausführenden Firma in den Kaufvertrag mit aufnehmen!
einem> Alterstypische Mängel hingegen sind im Angebotspreis bereits berücksichtigt!! Solche Mängel müssen nicht besonders erwähnt werden und führen auch nicht zu einem Preisnachlass!
Nicht vergessen: Bei Kaufinteresse die Kontaktdaten des Interessenten zu notieren. Werden diese nur halbherzig mit "wir melden uns wieder" oder ähnlich beantwortet, besteht kaum die Absicht, das Angebot weiter zu verfolgen. Macht nix! Ein weiterer Interessent wird sich in Kürze melden.
| Schon mit der ersten Anzeige gilt: Auch ohne anstehenden Besichtigungstermin sollte sich der Frontbereich des Hauses sauber und gepflegt präsentieren. Die meisten Interessenten fahren schon nach dem ersten Telefonat das Angebot ab, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Fällt dieser positiv aus, wird auch der erste "Besuch", wesentlicher interessierter wahrgenommen.
In diesem Sinne ... |