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Kompendium zur eigenständigen immo-Vermarktung mit oder ohne Makler

Der  Besichtigungstermin - ein  paar  Kleinigkeiten, die Sie beachten  sollten!

Wird der  Hausherr   zum  Verkäufer?

Nein, sondern  zum  geschätzten  Informanten!    Ein Haus  zu  kaufen  ist  nicht  so  wie  eben  mal  zum  Bäcker  geh`n. Für  viele  ist  es  eine  einmalige Angelegenheit  und  da  sind fundierte  Informationen häufig wichtiger,  als  nur  der  Preis.  Fragen  nicht  nur  zum  Objekt,   sondern  auch zur Infrastruktur,  zum  Umfeld - zur  Nachbarschaft etc.  Wer  könnte  das alles  besser beantworten als  der  Hausherr  selbst?
So bereiten  Sie die  Besichtigung  vor:
(gilt auch  bei einer Vermarktung  durch  Vermittler)

> Der  Hausherr ist  ordentlich  gekleidet, im  Haus  herrscht  Ruhe
> Das  Objekt  ist  gut  gelüftet.
> Der  Eingangsbereich ist  frei von Stolperfallen  und  frisch  gefegt.  Der  Briefkasten und  die  Klingelanlage sind  gereinigt. 
> Der  Aussenbereich ist frei von unnützen  Gegenständen,  die  Hecke  geschnitten,  das  Gartentor  quietscht  und  klemmt  nicht. 
> Alle  Innenräume  sind  sauber  und  aufgeräumt,   das  Mobiliar und die  Fensterbänke  staubfrei. 
> Die Besichtigung  erfolgt grundsätzlich   bei  Tageslicht.   Alle  Beleuchtungskörper  funktionieren,  die  Beleuchtung  ist überall  möglichst hell.
> Eine starke Taschenlampe oder  ein  LED-Strahler  helfen  bei der  Beurteilung  von  Bühnen- oder  Keller-Nieschen.  Für die Grundbeleuchtung  gilt  auch  hier:   Kein Schummerlicht!! 
> Bad   und  WC sind frisch  geputzt  und  frei  von  persönlichen  Gegenständen.   Kämme, Zahnbürsten, Pflegeartikel  etc. werden  vorübergehend entfernt!
> Der  Energie-Ausweis ist  griffbereit  und  kann auf   Verlangen  unmittelbar  zur  Einsicht  überreicht  werden.
> Schummeln  gilt  nicht!!!  Grundsätzlich  kauft  der  Käufer  eine  Immobilie wie  gesehen.  Aber  es  gibt  Grenzen:  Altersuntypische Mängel  wie   z.B. Holzwurm   oder  besonders  großflächigen  Feuchtigkeitseindrang  oder  Schimmelbefall,   nicht überstreichen oder  sonstwie verkleiden!   Solche  gravierenden  Mängel  dürfen  nicht  verschwiegen  werden,  sonst  droht  eine  Klage  wegen  "arglistig verschwiegener  Mängel"
 Vermittler  verschweigen  bei  Besichtigungen bisweilen solche  Mängel. Dies  entbindet  den   Verkäufer  aber  nicht  von  seiner  Verpflichtung  zur  Klarstellung! Die  Haftung  liegt  auch  nach  dem   Verkauf  noch  5 Jahre  lang  allein   beim  Verkäufer! Er kann diese  nicht  auf  den   Vermittler  abwälzen.  
> Also  von  Anfang  an  gilt:  Ehrlichkeit.  Der  Notar  wird  den  Verkäufer  im  Zuge  der  Beurkundung  ohnehin  zur  Kenntnis solcher  Mängel  befragen  und  die  Antwort   im  Kaufvertrag  festhalten.  Dies gilt auch  für Baumassnahmen,  die  schon  vor  Jahren  zur  Behebung  solcher  Schäden  durchgeführt  wurden!!  Nachweis mit  Rechnung  der  ausführenden  Firma in  den   Kaufvertrag  mit  aufnehmen. 
> Alterstypische  Mängel  hingegen  sind  im  Angebotspreis  bereits  berücksichtigt!! Solche Mängel müssen  nicht  besonders  erwähnt  werden  und  diese begründen  auch  keinen  Preisnachlass!  

Zum  Schluss: Bei  Kaufinteresse  die  Kontaktdaten  und  einen Rückruftermin  des  Interessenten  notieren.   Werden  diese  verweigert  oder schwammig  mit "wir  melden  uns  wieder" oder  ähnlich  beantwortet,  besteht  in  der  Regel auch  kein echtes  Interesse  daran,  das  Angebot   weiter  in Kaufabsicht  zu  verfolgen.  Bestenfalls  wird  er  warten,  bis  der Preis  zurückgenommen   wird.  Macht  nix!  Ein weiterer  Interessent    wird  sich  in   Kürze  melden. 


Schon mit  der  ersten   Anzeige  gilt:  Auch  ohne  anstehenden  Besichtigungstermin sollte sich  der  Frontbereich  des  Hauses sauber  und  gepflegt  präsentieren.  Viele Interessenten  fahren schon nach dem ersten Telefonat  die verschiedenen  Angebote  ab  und  verschaffen  sich  einen  ersten   Eindruck   aus dem  Auto heraus.