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Kompendium zur eigenständigen immo-Vermarktung selbstgenutzter 1- oder 2-Familienhäuser, sowie Eigentumswohnungen

Der  Besichtigungstermin...

... ein  paar  Kleinigkeiten, die Sie beachten  sollten!

Wird der  Hausherr   zum  Verkäufer?

Nein, sondern  zum  geschätzten  Informanten! . Für  viele  ist  es  eine  einmalige Angelegenheit  und  damit  sind glaubhafte  Informationen für den  Käufer häufig wichtiger,  als  nur  der  Preis.  Fragen  nicht  nur  zum  Objekt,   sondern  auch zur Infrastruktur,  zum  Umfeld - zur  Nachbarschaft etc.  Wer  könnte  das alles  besser beantworten als  der  Hausherr  selbst?
So bereiten  Sie die  Besichtigung  vor:
(gilt auch  bei einer Vermarktung  durch  Vermittler)

> Der  Hausherr ist  ordentlich  gekleidet, im  Haus  herrscht  Ruhe
> Das  Objekt  ist  gut  gelüftet und nicht zu warm oder zu kalt.
> Der  Eingangsbereich ist  frei von Stolperfallen  und  frisch  gereinigt.  So wie der  Briefkasten und  die  Klingelanlage. 
> Der  Aussenbereich ist frei von unnützen  Gegenständen,  die  Hecke  geschnitten,  das  Gartentor  quietscht  und  klemmt  nicht. 
> Alle  Innenräume  sind  sauber  und  aufgeräumt,   das  Mobiliar und die  Fensterbänke  staubfrei. 
> Die Besichtigung  erfolgt grundsätzlich   bei  Tageslicht!!  Alle  Beleuchtungskörper  funktionieren und sind überall möglichst hell.
> Eine starke Taschenlampe oder  ein  LED-Strahler  helfen  bei der  Beurteilung  von  Bühnen- oder  Keller-Nieschen.  Für die Grundbeleuchtung  gilt  auch  hier:   Kein Schummerlicht!! 
> Bad   und  WC sind frisch  geputzt, frei  von  persönlichen  Gegenständen.  Schampoo, Kämme, Zahnbürsten, Pflegeartikel  etc. werden vorübergehend  entfernt.
> Der  Energie-Ausweis ist  griffbereit  und  kann auf   Verlangen  unmittelbar  zur  Einsicht  überreicht  werden.
> Schummeln  gilt  nicht!!!  Grundsätzlich  kauft  der  Käufer  eine  Immobilie wie  gesehen.  Aber  es  gibt  Grenzen:  Altersuntypische Mängel  wie   z.B. Holzwurm   oder  besonders  großflächiger  Feuchtigkeitseindrang bzw. Schimmelbefall,   nicht überstreichen !! Oder  sonstwie verkleiden!   Solche  gravierenden  Mängel  dürfen  nicht  verschwiegen  werden,  sonst  droht  später eine  Klage  wegen  "arglistig verschwiegener  Mängel".  Auch  dann, wenn der  Schaden nicht gleich entdeckt wird. Also: Ehrlich bleiben!!
 Auch Vermittler  verschweigen  bei  Besichtigungen bisweilen solche  Mängel. Dies  entbindet  den   Verkäufer  aber  nicht  von  seiner  Verpflichtung  zur Kenntnis an  den  Käufer. Die  Haftung  bleibt   noch  5 Jahre  lang  allein   beim  Verkäufer!
> Also  von  Anfang  an  gilt:  Ehrlichkeit.  Zumal der  Notar  den  Verkäufer  ohnehin  zur  Kenntnis solcher  Mängel  befragen  wird. Dies gilt auch  für Massnahmen,  die  schon  früher  zur  Behebung  solcher  Schäden  durchgeführt  wurden!!  Nachweis mit  Rechnung  der  ausführenden  Firma in  den   Kaufvertrag  mit  aufnehmen!
einem> Alterstypische  Mängel  hingegen  sind  im  Angebotspreis  bereits  berücksichtigt!! Solche Mängel müssen  nicht  besonders  erwähnt  werden  und   führen  auch nicht zu  einem  Preisnachlass!  

Nicht vergessen: Bei  Kaufinteresse  die  Kontaktdaten   des  Interessenten zu notieren. Werden diese nur halbherzig  mit "wir  melden  uns  wieder" oder  ähnlich  beantwortet,  besteht kaum die Absicht,  das  Angebot  weiter zu  verfolgen.      Macht  nix!  Ein weiterer  Interessent    wird  sich  in   Kürze  melden. 


Schon mit  der  ersten   Anzeige  gilt:  Auch  ohne  anstehenden  Besichtigungstermin sollte sich  der  Frontbereich  des  Hauses sauber  und  gepflegt  präsentieren.  Die meisten  Interessenten  fahren schon nach dem ersten Telefonat das Angebot ab, um sich  einen ersten Eindruck zu verschaffen.  Fällt dieser  positiv aus, wird auch  der  erste "Besuch", wesentlicher interessierter  wahrgenommen. 

In diesem  Sinne ...