Die unmittelbare Vorlage eines Energieausweises ist Pflicht!
Aufgrund geltender, rechtlicher Vorschriften, muss auch der private Verkäufer auf Verlangen unmittelbar einen gültigen Energie-Ausweis für das angebotene Objekt vorweisen! Im Verweigerungsfalle drohen empfindliche Bußgelder!
Aber keine Sorge, ein solcher Ausweis ist preiswert, einfach, schnell und rechtsgültig über das Internet zu erhalten. Es gibt nur zwei Ausführungen. Einmal den Verbrauchs- und einmal den Bedarfsausweis. Gerne verweisen wir nachfolgend auf eine vertrauenswürdige Quelle zur Begriffsklärung und der Ausstellung des jeweiligen Ausweises: