Der Notartermin - alles halb so wild
Immobilienkaufverträge müssen notariell beurkundet werden. Daher wird der Notar den Vertragsparteien den Kaufvertrag so vermitteln, dass dieser auch von Laien ohne weiteres nachvollziehbar ist. Alle Fragen werden ausführlich und rechtssicher beantwortet.
Der Notar entwirft auch den Kaufvertrag. Dieser Vertrag muß immer auch individuell auf die Vertragspartner angepasst werden. Es ist daher gut, wenn die Beteiligten sich bereits vorher, über die wichtigsten Punkte einigen. Also Kaufpreis und die Art der Bezahlung, sowie der angestrebte Zeitpunkt des Besitzerwechsels (Übergang von Lasten und Nutzen).
Sie sind schon wieder zuhause und es fällt Ihnen doch noch etwas ein? Sie haben auch noch das Recht auf eine Vorbesprechung. Dieses ist in der Beurkundungsgebühr für den Notar, bereits enthalten!
Nach dem Vorgespräch, aber noch rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin, wird der Notar einen Vorentwurf des Kaufvertrages übermitteln.
Der Notar hat zwischendurch das Grundbuch geprüft, ob eventuell ein Vorkaufsrecht seitens Dritter vorliegt. In einem solchen Falle klärt der Notar auch über die möglichen Folgen für den angestrebten Eigentumswechsel auf. .
Alle verkaufsrechtlichen Belange prüft und formuliert der Notar!
Für den Fall, daß dieser die notwendigen Stellungnahmen nicht selbst beibringen kann z.B. bei Erb- und Vermietungs-Angelegenheiten, wird er die Vertragsparteien bitten, diese rechtzeitig zum Beurkundungstermin bereit zu halten.
Zwischen dem Vorgespräch und dem Beurkundungstermin gilt:
Unterlagen für den Notar zusammenstellen, für den Fall, dass dieser solche erbeten hat
Den bereits erhaltenen Kaufvertrags-Entwurf können Sie in Ruhe prüfen, ergänzen und ändern. Sie können sogar ganze Sätze oder Text-Passagen hinzufügen, oder streichen. Alle diese Fragen werden ebenfalls abschließend gemeinsam mit dem Notar geklärt und gegebenenfalls im Kaufvertrag neu formuliert.
Also:
Beurkundungstermin mit dem Käufer wahrnehmen und ....fertig!
Alles weitere veranlasst ebenfalls der Notar.
Auf Wunsch regelt er auch den Zahlungsverlauf.
Näheres unter Notarander-Konto
Nur zur info: hier noch eine Liste der häufigsten Vorkaufsrechte:
Mieter
Grundsätzlich hat der Mieter einer Wohnung ein Vorkaufsrecht, wenn die betroffene Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll. Dieses Vorkaufsrecht ist im Grundbuch eingetragen.
Miterben
Bei Erbengemeinschaften steht jedem Mitglied derselben ein Vorkaufsrecht zu.
Gemeinde / Stadt
Zur Sicherstellung der kommunalen Bauleitplanung, steht jeder Kommune ein Vorkaufsrecht zu. Ohne Verzichtserklärung, das ist das Negativ-Attest der Kommune, kann es keine Eigentumsänderung geben!
Land / Bund
Zur Planung von Landschafts- und Naturschutzgebieten, regionalen und überregionalen Verkehrswegen, Trassen zur Energieversorgung, von Gewässer- und Denkmalschutz sowie vieles andere mehr, haben auch der Bund und die Länder Vorkaufsrechte.
Im Zweifel
nehmen Sie selbst Einsicht ins Grundbuch Ihres Wohnorts. Oder - noch besser - Sie lassen sich die Freiheit von Vorkaufsrechten und sonstigen Lasten per Post oder E-mail bescheinigen. Geht schnell und kostet wenig.