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Kompendium zur eigenständigen immo-Vermarktung selbstgenutzter 1- oder 2-Familienhäuser, sowie Eigentumswohnungen

Der Notartermin - alles halb so wild

Was  passiert  beim Notar?

Immobilienkaufverträge müssen notariell beurkundet  werden.   Daher wird der Notar  den  Vertragsparteien den Kaufvertrag so vermitteln,  dass dieser  auch  von  Laien ohne  weiteres  nachvollziehbar ist.  Alle  Fragen werden ausführlich und rechtssicher beantwortet.

Der Notar entwirft  auch  den Kaufvertrag.    Dieser Vertrag  muß  immer auch  individuell  auf  die Vertragspartner  angepasst werden. Es ist daher  gut, wenn die Beteiligten sich  bereits vorher,  über  die  wichtigsten  Punkte  einigen. Also Kaufpreis und die Art der Bezahlung, sowie der angestrebte Zeitpunkt des Besitzerwechsels  (Übergang von Lasten und Nutzen).

Sie sind schon wieder zuhause  und es fällt Ihnen doch noch  etwas ein?  Sie haben  auch noch  das Recht auf eine Vorbesprechung.   Dieses  ist  in  der   Beurkundungsgebühr  für den  Notar,  bereits  enthalten!
Nach dem Vorgespräch,  aber  noch  rechtzeitig  vor dem Beurkundungstermin,  wird der  Notar  einen Vorentwurf  des Kaufvertrages übermitteln.

Der Notar hat  zwischendurch  das  Grundbuch geprüft,  ob eventuell ein  Vorkaufsrecht seitens  Dritter  vorliegt.  In  einem solchen Falle klärt der  Notar  auch  über  die möglichen  Folgen  für  den  angestrebten  Eigentumswechsel  auf.   .

Alle  verkaufsrechtlichen   Belange  prüft und formuliert   der  Notar!  
Für den Fall,  daß  dieser  die notwendigen  Stellungnahmen  nicht selbst   beibringen  kann  z.B.  bei Erb- und  Vermietungs-Angelegenheiten,  wird  er  die  Vertragsparteien bitten, diese rechtzeitig  zum  Beurkundungstermin bereit zu halten.

Zwischen dem  Vorgespräch und dem Beurkundungstermin  gilt:   

Unterlagen  für den Notar zusammenstellen,  für  den Fall,  dass   dieser  solche erbeten  hat

  Den bereits erhaltenen Kaufvertrags-Entwurf können  Sie  in Ruhe  prüfen, ergänzen und ändern. Sie können  sogar ganze Sätze oder Text-Passagen hinzufügen, oder  streichen. Alle diese  Fragen werden ebenfalls  abschließend gemeinsam  mit dem Notar  geklärt und gegebenenfalls im Kaufvertrag neu formuliert.

Also: 

Beurkundungstermin mit  dem  Käufer  wahrnehmen  und  ....fertig!
Alles  weitere  veranlasst ebenfalls  der  Notar.

Auf  Wunsch regelt  er  auch den  Zahlungsverlauf. 

Näheres unter  Notarander-Konto


Nur zur info: hier noch  eine Liste der  häufigsten  Vorkaufsrechte:  

Mieter

Grundsätzlich  hat der Mieter einer  Wohnung  ein Vorkaufsrecht, wenn die betroffene Mietwohnung  in eine  Eigentumswohnung  umgewandelt werden   soll. Dieses Vorkaufsrecht  ist im Grundbuch  eingetragen.

Miterben

Bei Erbengemeinschaften  steht  jedem  Mitglied  derselben  ein  Vorkaufsrecht zu.  

   Gemeinde / Stadt

Zur  Sicherstellung  der   kommunalen  Bauleitplanung,  steht  jeder  Kommune   ein  Vorkaufsrecht  zu. Ohne Verzichtserklärung,  das ist das  Negativ-Attest der Kommune,  kann es  keine Eigentumsänderung  geben!

Land / Bund

Zur  Planung  von  Landschafts- und Naturschutzgebieten,  regionalen  und  überregionalen Verkehrswegen, Trassen   zur  Energieversorgung,   von  Gewässer- und     Denkmalschutz  sowie    vieles andere  mehr, haben  auch  der  Bund  und  die  Länder  Vorkaufsrechte.

Im Zweifel

nehmen  Sie selbst  Einsicht  ins  Grundbuch  Ihres  Wohnorts.   Oder - noch  besser -   Sie lassen  sich  die  Freiheit  von Vorkaufsrechten  und sonstigen   Lasten  per  Post oder  E-mail  bescheinigen.  Geht  schnell und  kostet  wenig.