Immobilienkaufverträge müssen notariell beurkundet werden. Das ist auch gut so. Denn ein solcher Kauf ist mit weitreichenden rechtlichen und oft auch finanziellen Folgen verbunden. Nichts für ein Handschlaggeschäft. Darüberhinaus wird der Notar den Vertragsparteien den Kaufvertrag so vermitteln, dass dieser auch von Laien ohne weiteres nachvollziehbar ist. Alle Fragen wird er ausführlich, und rechtssicher beantworten..
Der Notar entwirft auch den Kaufvertrag - neutral und unparteiisch. Dieser Vertrag, obwohl meist weitgehend vorformuliert, muß immer auch individuell auf die Vertragspartner angepasst werden. Es ist daher gut, wenn die Beteiligten sich bereits vorher, spätestens zur Vorbesprechnung, über die wichtigsten Punkte einigen. Diese sind regelmäßig der Kaufpreis und die Art der Bezahlung, sowie der angestrebte Zeitpunkt des Besitzerwechsels (Übergang von Lasten und Nutzen).
Bestehen Sie auf eine Vorbesprechung. Diese ist in der pauschalisierten Beurkundungsgebühr für den Notar, bereits enthalten!
Nach dem Vorgespräch, aber noch rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin, wird der Notar einen Vorentwurf des Kaufvertrages übermitteln.
Der Notar hat zwischenzeitlich Einsicht ins Grundbuch genommen und geprüft, ob evtl. ein Vorkaufsrecht seitens Dritter vorliegt. In einem solchen Falle klärt der Notar auch über die möglichen Folgen für den angestrebten Eigentumswechsel auf. .
Alle verkaufsrechtlichen Belange prüft und formuliert der Notar!
Für den Fall, daß dieser die notwendigen Stellungnahmen nicht selbst beibringen kann z.B. bei Erb- und Vermietungs-Angelegenheiten, wird er die Vertragsparteien bitten, diese rechtzeitig zum Beurkundungstermin bereit zu halten.
Zwischen dem Vorgespräch und dem Beurkundungstermin gilt: Unterlagen für den Notar heraussuchen, für den Fall dass dieser solche erbeten hat
Üblicherweise erhalten Sie einige Tage vor dem Beurkundungstermin den Kaufvertrags-Entwurf zur Einsicht. Diesen Entwurf können Sie dann in Ruhe prüfen, mit Fragezeichen versehen, ergänzen, ändern etc. Diese Änderungen können dann, beim eigentlichen Beurkundungstermin, mit in den endgültigen Kaufvertrag einfließen. Alle offenen Fragen werden ebenfalls abschließend gemeinsam mit dem Notar geklärt und falls notwendig, durch diesen, sofort im eigentlichen Kaufvertrag verbindlich neu formuliert.
Also:
Beurkundungstermin mit dem Käufer wahrnehmen und ....fertig!
Alles weitere veranlasst ebenfalls der Notar.
Auf Wunsch regelt er auch den Zahlungsverlauf.
Näheres unter Notarander-Konto
Nur zur info: hier noch eine Liste der häufigsten Vorkaufsrechte:
Mieter
Grundsätzlich hat der Mieter einer Wohnung ein Vorkaufsrecht, wenn die betroffene Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll. Vorkaufsrechte sind im Grundbuch eingetragen. Daher kann der Eigentümer die Wohnung nicht einfach an einen Dritten weiter veräußern, wenn dieser die Wohnung kurzfristig selbst nutzen möchte.
Miterben
Bei Erbengemeinschaften steht jedem Mitglied derselben ein Vorkaufsrecht zu.
Gemeinde / Stadt
Zur Sicherstellung der kommunalen Bauleitplanung, steht jeder Kommune ein Vorkaufsrecht zu. Ohne Negativ-Attest, das ist die Verzichtserklärung der Kommune, kann es keine Eigentumsänderung geben!
Land / Bund
Zur Planung von Landschafts- und Naturschutzgebieten, regionalen und überregionalen Verkehrswegen, Trassen zur Energieversorgung, von Gewässer- und Denkmalschutz sowie vieles andere mehr, haben auch der Bund und die Länder Vorkaufsrechte.
Im Zweifel
nehmen Sie selbst Einsicht ins Grundbuch Ihres Wohnorts. Oder - noch besser - Sie lassen sich die Freiheit von Vorkaufsrechten und sonstigen Lasten per Post oder email bescheinigen. Geht schnell und kostet wenig.