immo-von-privat.de

Kompendium zur eigenständigen immo-Vermarktung selbstgenutzter 1- oder 2-Familienhäuser, sowie Eigentumswohnungen

Was bedeutet  eigentlich...?


...keine  Angst  vor unbekannten Begriffen!


Meistens sind diese   einem  nur  unangenehm,  weil  man  sie   im allgemeinen, täglichen Sprachgebrauch,  einfach  nicht verwendet.  Kurz  erklärt,  ist  dann häufig  alles  ganz  einfach.  Wichtig!  Für den Immobilien-Verkauf oder -Erwerb müssen  Sie  die Bedeutung  nicht  kennen!
Der Notar erklärt Ihnen im  Verlauf der  Eigentumsübertragung  ohnehin  alles  was Sie wissen müssen.  Verständlich und  für Käufer und Verkäufer   neutral.  Dazu ist der  Notar  verpflichtet!

Sie müssen nur lesen, was  Sie interessiert... 

...und das geht so:

1. Jede Bezeichnung wird immer zuerst  mit einer Super-Kurzantwort beschrieben.

2. Mehr info gibt's per Klick auf die Überschrift in  einem neuen  Fenster.

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Belastungs-Vollmacht

Eine Belastungsvollmacht ist eine im Grundstückskaufvertrag enthaltene Klausel, die den Notar bevollmächtigt, das Grundstück mit einem Grundpfandrecht zu belasten.

Notarander-Konto

Das Anderkonto (oder Treuhandanderkonto) ist im Bankwesen ein Bankkonto, das der Vermögensverwaltung von fremdem Vermögen dient.

Vormerkung

Eine Vormerkung ist im Grundbuchrecht die dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Eintragung oder Löschung eines Rechts an einem Grundstück, grundstücksgleichen Recht oder an einem Grundstücksrecht oder auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts.

Baulastenverzeichnis

Eine Baulast ist im Bauordnungsrecht der meisten deutschen Bundesländer eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. In der Regel dient dies der Erteilung einer sonst nicht zulässigen Baugenehmigung auf einem Grundstück. Der Eigentümer des belasteten Grundstückes geht eine bindende Verpflichtung ein, zum Beispiel einen bestimmten Bereich seines Grundstückes freizuhalten, um dem Nachbarn die Zufahrt zu seinem Grundstück zu ermöglichen (Erschließungsbaulast) oder um erforderliche Mindestabstände zwischen Gebäuden einhalten zu können (Abstandsflächenbaulast).

Belastungs-Vollmacht

Eine Belastungsvollmacht ist eine im Grundstückskaufvertrag enthaltene Klausel, die den Notar bevollmächtigt, das Grundstück mit einem Grundpfandrecht zu belasten.

Grundsteuer

Die Grundsteuer (teilweise auch Bodenzins genannt) ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken (Substanzsteuer). Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Wert des Grundstücks oder der Wert des Grundstücks inklusive dessen tatsächlicher Bebauung. In vielen Ländern wird der Steuersatz auf kommunaler Ebene festgelegt.

Grunderwerbssteuer  (Unbedenklichkeits-Bescheinigung)

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Brandenburg) der Bemessungsgrundlage. Sie zählt zu den Nebenkosten beim Grundstückskauf.

Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht ist das Recht, in einen Kaufvertrag durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Verkäufer als Käufer eintreten zu dürfen.

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.
Grundbücher – sofern vorhanden – werden weltweit von Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen nach bestimmten, regional unterschiedlichen Regeln geführt. Sie sind ein mehr oder weniger vollständiges Verzeichnis aller in einem Bezirk vorhandenen Grundstücke und deren Eigentümer.

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist die häufigste Form des Umsatzes von Gütern. Die Leistungspflichten bestehen darin, dass der Verkäufer dem Käufer die Rechtsinhaberschaft an einer Sache, einem Recht, einer Forderung oder sonstigen vermögenswerten Position verschafft. Im Gegenzug schuldet der Käufer dem Verkäufer die Gegenleistung in Form von Geld. Grundsätzlich ist der Kaufvertrag formfrei. Er kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden.